.

Alles über die "ePA – die elektronische Patientenakte"

Ab Januar 2025 erhalten alle GKV-Versicherte (Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert sind) in Deutschland automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse.  Hausärztinnen und Hausärzte sind nach der Einführungs- und Testphase gesetzlich verpflichtet, diese mit bestimmten Daten zu befüllen, die im Rahmen der aktuellen Behandlung der Patientinnen und Patienten erhoben werden (§ 347 Abs.1 SGB V). 

Details zu den Voraussetzungen, die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf diesen Seiten im Internet: Vimeo: Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e.V. on Vimeo.com. Auch die KBV stellt Informationen bereit: www.kbv.de/epao


Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.