IV Verträge

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Der Begriff "Integrierte Versorgung" (IV) steht für Vernetzung zwischen den einzelnen Leistungssektoren. IV-Verträge zielen auf eine patientenorientierte und interdisziplinär-fachübergreifende medizinische Versorgung durch die enge Kooperation unterschiedlicher Vertragspartner (z. B. Hausärztinnen/Hausärzte, Fachärztinnen/Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztnetze oder Pflegeeinrichtungen).

Seit dem 01.03.2015 bieten wir für AOK Nordost Versicherte einen Vertrag für integrierte Versorgung nach § 140b SGB an.
Mehr erfahren Sie auf der Internetseite https://www.aok-gesundheitspartner.de/brb/iv/index.html

- Teilnahme an eLiSa und am Multimorbiditätsvertrag der AOK. www.aok.de/pk/nordost/elisa-digitales-angebot-arzneimitteltherapie/
eLiSa: Das digitale Angebot der AOK Nordost für die beste Arzneimitteltherapie | AOK Nordost. (eLiSa ist das electronic Life Saver Programm der AOK Nordost. www.aok.de)

Weitere IV Verträge sind in der Planung.






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